33. Im "Antrag auf Einstellung des Disziplinarverfahrens" vom 11. Februar 2025 hat SSI beantragt, die Verfahrenskosten seien "gemäss der einvernehmlichen Lösung A._____ aufzuerlegen". Ziffer 8 des definierten Massnahmenkatalogs der Vereinbarung vom 6. bzw. 10. bzw. 11. Februar 2025 lautet wie folgt: " A._____ verpflichtet sich, die gesamten Verfahrenskosten des Schweizer Sportgerichts zu bezahlen. Swiss Sport lntegrity muss keine Verfahrenskosten bezahlen. Sollte das Schweizer Sportgericht Swiss Sport lntegrity (einen Teil der) Verfahrenskosten auferlegen, sind diese vollumfänglich durch A._____ zu ersetzen."