31. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Verfahrens, insbesondere der Bestellung eines Gerichts sowie der Sistierung des Verfahrens und dessen Erledigung infolge Gegenstandslosigkeit werden die Kosten für das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 200.00 festgelegt, wobei festzuhalten ist, dass dieser Betrag bei weitem nicht kostendeckend ist. 2. Verteilung der Verfahrenskosten