26. Mit E-Mail vom 11. Februar 2025 übermittelte SSI dem Direktor des Schweizer Sportgerichts eine von den Parteien am 6. bzw. 10. bzw. 11. Februar 2025 unterzeichnete "Vereinbarung zur einvernehmlichen Lösung". 27. Gleichzeitig reichte SSI ihren Antrag auf Einstellung des Disziplinarverfahrens ein und wies darauf hin, dass sie den Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens zurückziehe und Folgendes beantrage: "1. Das Disziplinarverfahren gegen A._____ sei einzustellen; 2. Die Verfahrenskosten seien gemäss der einvernehmlichen Lösung A._____ aufzuerlegen."