24. Am 14. Januar 2025 sendete SSI das unterzeichnete Formular zurück, indem sie sich mit der Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts einverstanden erklärt. Am gleichen Tag beantragte SSI eine Sistierung des Verfahrens bis und mit 11. Februar 2025, um Einigungsverhandlungen mit der angeschuldigten Person durchzuführen. 25. Nach Prüfung des Antrags entschied das Schweizer Sportgericht am 23. Januar 2025, eine Sistierung des vorliegenden Verfahrens bis zum 11. Februar 2025 zu gewähren.