19. Mit Eröffnungsschreiben vom 19. November 2024 benachrichtigte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien, dass das Verfahren mit sofortiger Wirkung vom Schweizer Sportgericht übernommen wird. Ausserdem wurde den Parteien eine Frist bis am 10. Dezember 2024 gesetzt, um nochmals Stellung zu nehmen und Anträge zu stellen. 20. Mit E-Mail vom 2. Dezember 2024 wiederholte die angeschuldigte Person ihre Zustimmung zu einem Zirkularentscheid. 21. Am gleichen Tag teilte SSI mit, dass sie ebenfalls mit einem Zirkularentscheid einverstanden ist.