17. Am 6. Februar 2024 informierte die angeschuldigte Person die DK, dass sie mit einem Zirkularentscheid einverstanden sei. Ausserdem machte die angeschuldigte Person deutlich, dass ihr die Geschehnisse leidtun und sie sich für die Vorfälle schämen würde. Des Weiteren versicherte die angeschuldigte Person, dass sie sich bereits in einer Therapie befinde und zurzeit Partys in jeglicher Form meide.