Eventualiter: Es seien keine Parteikosten zu Lasten der Stiftung Swiss Sport Integrity zu sprechen." 16. Mit Verfügung vom 24. Januar 2024 eröffnete der Präsident der ehemaligen DK ein Verfahren gegen die angeschuldigte Person wegen möglichen Verstosses gegen Art. 2.1.4 des Ethik-Statutes. Der angeschuldigten Person wurde eine Frist bis 29. Februar 2024 zur Stellungnahme gegeben.