_ sei im Sinne von Ziff. 6.1 Abs. 2 Ethik-Statut zu verurteilen, innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung auf eigene Kosten bei einer qualifizierten Fachperson ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens 6 Coaching- Stunden à 45 Min. im Bereich «Respekt der sexuellen Integrität» zu absolvieren. 6. A._____ sei zu verurteilen, bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung den schriftlichen Nachweis des erfolgreich absolvierten Verhaltenscoachings gemäss Ziff. 5 zu erbringen.