2. A._____ ("angeschuldigte Person") war zum Zeitpunkt der Vorfälle als Leiter im X._____ tätig, welches von Swiss Ski organisiert wurde. Aufgrund seiner leitenden Funktion im X._____ untersteht die angeschuldigte Person gemäss Art. 1.1 Abs. 3 als natürliche Person dem Ethik-Statut des Schweizer Sports von Swiss Olympic ("Ethik-Statut"). 3. SSI und die angeschuldigte Person werden im Folgenden gemeinsam als "Parteien" bezeichnet. II. Sachverhalt und Prozessgeschichte 4. Das vorliegende Verfahren betrifft einen potenziellen Verstoss gegen Bestimmungen zum Schutz der sexuellen Integrität.