1. Die durch Swiss Sport Integrity am 22. September 2023 bzw. 25. Oktober 2023 erlassenen Massnahmen gegen Herrn A._____ werden bestätigt. 2. Über die Kosten- und Entschädigungsfolgen wird im Hauptverfahren entschieden. 3. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. Bern, Schweiz Datum: 12. Dezember 2024 SCHWEIZER SPORTGERICHT Mirjam Koller Einzelrichterin 9