59. Vor diesem Hintergrund werden die erlassenen vorsorglichen Massnahmen zwar bestätigt, die Einsprachegegnerin wird aber aufgefordert, die Untersuchung so schnell wie möglich abzuschliessen. VII. Kosten- und Entschädigungsfolgen 60. Über die Kosten- und Entschädigungsfolgen wird im Hauptverfahren entschieden. 7 Schreiben der Einsprachegegnerin vom 25. Oktober 2023. 8 Siehe z.B. CAS 2021/A/8417, N 107 ff. 8 Aus diesen Gründen entscheidet das Schweizer Sportgericht: