58. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass die vorsorglichen Massnahmen gegen den Einsprecher bereits seit dem 22. September 2023, d.h. seit knapp 15 Monaten, gelten. Der CAS hat in seiner Rechtsprechung die zu lange Dauer einer vorsorglichen Massnahme während einer laufenden Untersuchung bereits mehrfach kritisiert.