48. Des Weiteren wäre es die Pflicht des Einsprechers gewesen, die Eltern der potenziellen Opfer darüber zu informieren, dass sie LSD konsumiert haben. Ausserdem hätte er nach den Ereignissen in der Nacht auf den 18. Juli 2023 mit den Eltern das Gespräch suchen sollen. Dadurch hat sich der Einsprecher in eine Machtposition gegenüber den potenziellen, minderjährigen Opfern gebracht, die leicht zu einem Missbrauch führen kann.