47. Die Einzelrichterin teilt die Ansicht der Einsprachegegnerin, dass der Einsprecher ein zu enges Verhältnis zu den beiden potenziellen Opfern gehabt hat. Der Einsprecher knüpfte beispielsweise die Berechtigung zur Wettkampfteilnahme bei C._____ an die Bedingung, dass sich die schulischen Leistungen bessern und dass sie nicht mehr lügen darf. 5 Solche Vorschriften gehen über eine gewöhnliche Trainer-Athletin-Beziehung hinaus. Die zu enge Beziehung zwischen dem Einsprecher und den potenziellen Opfern zeigt sich auch in den Chat-Verläufe, die der Einsprecher einreichte.