"1) Swiss Sport Integrity kann auf Antrag einer Partei hin oder von Amtes wegen alle vorläufigen Massnahmen treffen, die sie für notwendig oder angemessen erachtet, einschliesslich der vorläufigen Suspendierung einer Person von ihren sportbezogenen Funktionen für die Dauer des Verfahrens gemäss diesem Statut. 2) Bei besonderer Dringlichkeit kann Swiss Sport Integrity vorläufige Massnahmen anordnen, bevor der Antrag den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.