5 da vorsorgliche Massnahmen in jedem Verfahrensstadium (also auch unmittelbar nach Entgegennahme der Meldung) erlassen werden können (siehe Art. 11 des VerfRegl der Stiftung Swiss Sport Integrity betreffend Ethikverstösse und Missstände). VI. Überprüfung der vorsorglichen Massnahmen 41. Der Einsprecher verlangt formell die Einstellung des Verfahrens. Die Einzelrichterin interpretiert sein Rechtsbegehren allerdings dahingehend, dass er die Aufhebung der vorsorglichen Massnahmen sowie die Einstellung des Untersuchungsverfahrens beantragt.