26. Mit Eröffnungsschreiben vom 31. Oktober 2024 benachrichtigte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Partien und dass das Verfahren mit sofortiger Wirkung vom Schweizer Sportgericht übernommen wird. Ausserdem wurde den Parteien eine Frist bis am 21. November 2024 gesetzt, um nochmals Stellung zu nehmen und Anträge zu stellen. 27. Mit E-Mail vom 14. November 2024 teilte Swiss Taekwondo mit, dass sich der Verband nicht am Verfahren beteiligen möchte. 28. Am 20. November 2024 reichte die Einsprachegegnerin eine Stellungnahme ein.