23. Mit Brief vom 25. Juli 2024 beantragte der Anwalt des Einsprechers eine weitere Fristerstreckung um fünf Wochen. 24. Am 26. Juli 2024 reichte die Einsprachegegnerin ihre Stellungnahme ein. III. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht 25. Die DK hat ihre Tätigkeit gemäss einem Beschluss des Sportparlaments von Swiss Olympic vom 24. November 2023 am 30. Juni 2024 eingestellt. Gemäss diesem Beschluss gehen sämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht über.