21. Mit Verfügung vom 28. Juni 2024 forderte der Präsident der ehemaligen DK die Einsprachegegnerin auf, zu den vorgeschlagenen Massnahmen bis am 12. Juli 2024 Stellung zu nehmen. Laut dieser Verfügung informierte der Einsprecher den Präsidenten der ehemaligen DK telefonisch darüber, dass gegen ihn in Deutschland ein Strafverfahren eröffnet wurde. Er wurde aufgefordert, bis am 12. Juli 2024 über den Stand dieses Verfahrens zu informieren. 22. Mit Verfügungen vom 10. und 11. Juli 2024 wurde diese Frist bis am 26. Juli 2024 erstreckt.