19. Mit Verfügung vom 23. April 2024 bewilligte der Präsident der ehemaligen DK das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Ausserdem wurde der Einsprecher aufgefordert bis am 22. Mai 2024 mitzuteilen, welche Massnahmen er als verhältnismässig ansehen würde. Des Weiteren verfügte der Präsident der ehemaligen DK, dass kein Rechtsgrund für einen Widerruf der Stellungnahme des Einsprechers besteht, womit die Stellungnahme in den Akten bleibt.