Weiter soll es dem Einsprecher erlaubt sein, sich in Räumlichkeiten aufzuhalten, in denen sich nicht ausschliesslich männliche Athleten befinden. Schliesslich beantragte der Anwalt des Einsprechers ebenfalls den Widerruf der Stellungnahme seines Mandanten vom 13. Oktober 2023. 17. Mit E-Mail vom 1. März 2024 listete der Einsprecher seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf. 18. Am 1. März 2024 reichte die Einsprachegegnerin ihre Stellungnahme ein.