14. Mit Verfügung vom 10. Februar 2024 wurde die mit Verfügung vom 13. Dezember 2023 gesetzte Frist bis am 1. März 2024 erstreckt. 15. Mit Verfügung vom 22. Februar 2024 wurde der Einsprecher aufgefordert, bis am 1. März 2024 seine aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie seine Ausgaben umfassend und übersichtlich dargestellt zu dokumentieren.