13. Mit E-Mail vom 9. Februar 2024 beantragte die Einsprachegegnerin eine Fristverlängerung bis 1. März 2024. Am gleichen Tag beantragte auch der Einsprecher eine Fristerstreckung sowie den Widerruf seiner Stellungnahme vom 13. Oktober 2023, da er sich zuerst mit einem Anwalt beraten lassen möchte. Ausserdem informierte er darüber, dass ihn die beiden Athletinnen sowohl beim deutschen Sportverband als auch bei der deutschen Polizei angezeigt haben. Des Weiteren reichte er Dokumente zur Beurteilung seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege ein.