12. Mit E-Mail vom 8. Januar 2024 wurde die mit der Verfügung vom 13. Dezember 2023 angesetzte Frist bis am 9. Februar 2024 erstreckt. Ausserdem teilte der Präsident der ehemaligen Disziplinarkammer des Schweizer Sports ("DK") dem Einsprecher mit, dass für die Beurteilung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtshilfe sämtliche Unterlagen über Einkommen und Vermögen vorgelegt werden müssen.