2 10. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2023 wurde der Einsprachegegnerin eine Frist bis am 12. Januar 2024 gewährt, um zur Einsprache Stellung zu nehmen und sämtliche Unterlagen einzureichen, die für die Beurteilung der vorsorglichen Massnahmen beigezogen worden sind. Ausserdem wurde der Einsprecher aufgefordert, innerhalb der gleichen Frist seine Rechtsbegehren zu formulieren. 11. Am 28. Dezember 2023 beantragte der Einsprecher unentgeltliche Rechtspflege sowie eine Fristerstreckung.