{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-12", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-32_2024-12-12.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-32---Entscheid-vom-12-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "214edfd439d15277e6e8046942e6aa59"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 12.12.2024 SSG 2024/E/32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 12.12.2024 SSG 2024/E/32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 12.12.2024 SSG 2024/E/32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:02", "Checksum": "0caae8d3ffd69ac3aee47b89403158a0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 12.12.2024 SSG 2024/E/32\n\n57. Der Zweck von vorsorglichen Massnahmen ist nicht, den Einsprecher zu bestrafen, sondern\ndie potenziellen Opfer von weiteren Grenzüberschreitungen durch den Einsprecher zu\nschützen. Aus ethischer Sicht problematisch ist im vorliegenden Fall insbesondere das zu\nenge Verhältnis zwischen dem Trainer und den minderjährigen Athletinnen. Durch dieses\nVerhältnis hat sich der Einsprecher gegenüber den minderjährigen Athletinnen in eine\nMachtposition gebracht, die leicht missbraucht werden kann. Vor diesem Hintergrund sind\ndie erlassenen vorsorglichen Massnahmen verhältnismässig.\n\n58. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass die vorsorglichen Massnahmen gegen den\nEinsprecher bereits seit dem 22. September 2023, d.h. seit knapp 15 Monaten, gelten. Der\nCAS hat in seiner Rechtsprechung die zu lange Dauer einer vorsorglichen Massnahme\nwährend einer laufenden Untersuchung bereits mehrfach kritisiert. 8 Der CAS kam bezüglich\neiner 15monatigen provisorischen Sperre zum Schluss, dass der Verband seine\nUntersuchung nicht mit ausreichender Geschwindigkeit und Effizienz durchgeführt hat, was\ndazu führte, dass die vorläufige Suspendierung zu lange andauerte und nicht mehr wirklich\nals \"vorsorgliche\" Suspendierung angesehen werden kann.\n\n59. Vor diesem Hintergrund werden die erlassenen vorsorglichen Massnahmen zwar bestätigt,\ndie Einsprachegegnerin wird aber aufgefordert, die Untersuchung so schnell wie möglich\nabzuschliessen.\n\nVII. Kosten- und Entschädigungsfolgen\n60. Über die Kosten- und Entschädigungsfolgen wird im Hauptverfahren entschieden.\n\n7\nSchreiben der Einsprachegegnerin vom 25. Oktober 2023.\n8\nSiehe z.B. CAS 2021/A/8417, N 107 ff.\n\n8\nAus diesen Gründen\n\nentscheidet das Schweizer Sportgericht:\n\n1. Die durch Swiss Sport Integrity am 22. September 2023 bzw. 25. Oktober 2023 erlassenen\nMassnahmen gegen Herrn A._____ werden bestätigt.\n\n2. Über die Kosten- und Entschädigungsfolgen wird im Hauptverfahren entschieden.\n\n3. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist.\n\nBern, Schweiz\nDatum: 12. Dezember 2024\n\nSCHWEIZER SPORTGERICHT\n\nMirjam Koller\nEinzelrichterin\n\n9\n"}