174. Gemäss Art. 25 Abs. 5 VerfRegl hat die angeschuldigte Person im Falle eines Freispruchs Anspruch auf ganzen oder teilweisen Ersatz der Parteikosten, sofern sie nicht das Verfahren in rechtlich vorwerfbarer Weise veranlasst oder sonst dessen Durchführung erschwert hat. 175. Angesichts des Verfahrensausgangs ist der Antrag der angeschuldigten Person auf Ersatz der Parteikosten abzuweisen. 176. Da in den Rechtsbegehren der SSI kein Antrag auf Parteikostenersatz ersichtlich ist, werden keine Parteikosten zugesprochen. 26 Aus diesen Gründen