165. Das Schweizer Sportgericht erachtet zudem in Übereinstimmung mit der Antragstellerin ein Coaching auf Kosten der angeschuldigten Person im Umfang von sechs (6) Coaching- Stunden à mindestens 45 Minuten gemäss Art. 6.1 Abs. 2 Ethik-Statut als angezeigt.