164. Wie die SSI festhält, wäre eine Sperre in diesem Fall nicht zielführend, da die angeschuldigte Person bereits aus sämtlichen Sportvereinen ausgetreten ist, denen sie angehörte, und ein 24 Wiedereintritt angesichts ihres Alters als wenig wahrscheinlich erscheint. Angesichts der Art und Umstände des festgestellten Verstosses erachtet das Schweizer Sportgericht – in Übereinstimmung mit der Antragstellerin – eine Verwarnung im Sinne von Art. 6.1 Abs. 1 lit. a Ethik-Statut als angemessen.