Die angeschuldigte Person könnte der meldenden Person in Auftreten, Selbstsicherheit und sprachlicher Gewandtheit überlegen gewesen sein, wodurch eine Machtdynamik entstand, die das Verhalten der meldenden Person beeinflusst haben könnte. Diese Machtasymmetrie sei daher ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung des Vorfalls.