22 150. Die von der SSI beauftragte Expertin betont in ihrer Analyse, dass der Vorfall unter Berücksichtigung bestehender Machtverhältnisse bewertet werden müsse. Insbesondere das Geschlecht und der erhebliche Altersunterschied spielten dabei eine wesentliche Rolle. Die angeschuldigte Person könnte der meldenden Person in Auftreten, Selbstsicherheit und sprachlicher Gewandtheit überlegen gewesen sein, wodurch eine Machtdynamik entstand, die das Verhalten der meldenden Person beeinflusst haben könnte.