147. Darüber hinaus äusserte die angeschuldigte Person ihr Bedauern darüber, dass zum Zeitpunkt des Vorfalls weder Kameras noch Zeugen im Kraftraum anwesend waren. Allerdings hat sie selbst angegeben, dass sich bei ihrer Ankunft rund vier Personen – darunter die meldende Person – im Raum befanden. Dies legt nahe, dass sie bewusst abwartete, bis sie allein waren, um die meldende Person anzusprechen, obwohl sie ebenso gut hätte mit ihr sprechen können, als noch andere Personen im Kraftraum waren.