Auch zu den Aussagen der meldenden Person gegenüber der SSI, wonach sie nicht genau wisse, wie sexuelle Belästigung definiert oder klar eingeordnet werde, erklärte die Expertin, dass es nicht ungewöhnlich sei, wenn Betroffene unsicher seien, ob das, was sie instinktiv als grenzverletzend oder übergriffig empfunden hätten, tatsächlich den Kriterien einer sexuellen Belästigung entspreche. Dies begründete sie damit, dass sexualisierte Übergriffe in der Gesellschaft häufig verharmlost und dadurch nicht als solche anerkannt würden.