137. Die meldende Person schilderte den Sachverhalt frei, präzise und widerspruchsfrei – eine Einschätzung, die auch von der Expertin bestätigt wurde. Ihre Aussagen sind kohärent und lassen keine Übertreibung erkennen. Sie erklärte, keine Angst verspürt, sich jedoch stark unwohl gefühlt zu haben. Bemerkenswert ist zudem, dass sie der angeschuldigten Person keine weitergehenden Übergriffe vorwarf als denjenigen, den sie bei der Antragstellerin gemeldet hatte. Sie gab zudem an, keine Kenntnis von weiteren Vorfällen mit anderen Personen zu haben ("Ich habe nie etwas über ihn gehört").