133. Auf die Frage der Antragstellerin, wie sie auf das Verhalten der angeschuldigten Person reagiert habe, antwortete die meldende Person, dass sie anfangs kaum darauf reagiert und einfach mitgemacht habe. Mit der Zeit habe sie jedoch nicht mehr gewusst, wie sie sich verhalten solle. Zu den Berührungen selbst habe sie jedoch nichts gesagt. Die Berührungen seien schleichend immer mehr geworden und sie habe den Moment verpasst, in dem die Übungen von angemessen zu unangemessen übergegangen seien. Da sie der Tanzübung ursprünglich zugestimmt habe, habe sie das Gefühl gehabt, nichts mehr sagen zu können.