131. Auch die Aussagen der angeschuldigten Person zum Abbruch der Übung erscheinen wenig überzeugend. So erklärte sie: "Dies war für mich ein Zeichen, dass ich umgehend abbrechen musste. Wir sind friedlich auseinandergegangen und ich bin dann umgehend nach Hause, da es bereits spät war". Vielmehr ist aufgrund der glaubwürdigen Schilderung der meldenden Person davon auszugehen, dass sie den Tanz beendete, nachdem sie sich durch den Übergriff unwohl fühlte. 2.4 Intensität des Vorfalls