129. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich die Ereignisse so zugetragen haben, wie sie von der meldenden Person geschildert wurden. Sie gibt an, die Übung selbst beendet zu haben, nachdem es zu Berührungen am Gesäss und an der Brust gekommen sei ("Als die Berührungen am Gesäss und an der Brust kamen, habe ich gesagt, dass ich wieder zu meinem eigenen Training gehe und habe mich zurückgezogen").