127. Auch in diesem Zusammenhang wirken die Aussagen der angeschuldigten Person wenig glaubwürdig. Diese Einschätzung wird durch das Gutachten der Expertin untermauert, die darauf hinweist, dass es eine typische Täterstrategie ist, sexuelle Übergriffe als harmlose Berührungen darzustellen. Auf diese Weise behält der Täter während des Übergriffs die Kontrolle über die Deutung körperlicher Nähe und kann das Opfer dazu bringen, an der eigenen Wahrnehmung zu zweifeln. 2.3 Endphase des Vorfalls