126. Ab diesem Moment seien die Berührungen zunehmend intensiver geworden. Sie gab an, dass die angeschuldigte Person sie während der Übung mehrfach aufgefordert habe, näher zu kommen, da dies zum Tanzen dazugehöre ("Du musst jetzt näherkommen, das gehört zum Tanzen"). Zudem habe sie betont, dass "Körperkontakt beim Tanzen normal sei" und sie "ihn nicht falsch interpretieren" solle. Zunächst habe sie die meldende Person an der Hüfte berührt, dann am Gesäss und schliesslich an der Brust. Da dies schrittweise geschehen sei, habe sie sich nicht getraut, ihr zu sagen, dass es für sie nicht in Ordnung sei.