124. Die von der angeschuldigten Person geschilderten wiederholten Einverständnisfragen wirken unnatürlich – insbesondere das angeblich regelmässige Nachfragen während des Tanzes. Wie die Antragstellerin zu Recht betont, hätte die angeschuldigte Person, wenn sie tatsächlich überzeugt gewesen wäre, dass die meldende Person mit der Übung und dem Körperkontakt einverstanden war, nicht ständig ihre Zustimmung einholen müssen.