108. Hinsichtlich des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs findet das Ethik-Statut gemäss Art. 1.2 Abs. 1 Anwendung auf jegliches Verhalten der in Art. 1.1 genannten Organisationen und Personen, unabhängig davon, ob es im In- oder Ausland erfolgt, sofern es im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb steht oder das Ansehen des Sports in der Öffentlichkeit beeinflussen kann.