"Tritt eine unter das vorliegende Doping-Statut fallende Person nach der Benachrichtigung über einen potenziellen Verstoss gegen Anti-Doping- Bestimmungen durch Swiss Sport Integrity oder nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens vor der Disziplinarkammer zurück, so behält die jeweils zuständige Instanz ihre Zuständigkeit bis zur Beendigung des Verfahrens."