98. Auch andere Vereinsregelwerke können zur systematischen Auslegung herangezogen werden, insbesondere um Widersprüche innerhalb der Satzungsordnung des betreffenden Vereins zu vermeiden.7 99. In diesem Zusammenhang verdient das Doping-Statut8 – das ebenfalls am 26. November 2021 vom Sportparlament von Swiss Olympic verabschiedet wurde – besondere Beachtung. Im Gegensatz zum Ethik-Statut enthält es eine Liste mit Definitionen sowie präzisierende Bestimmungen, die die Tragweite der einzelnen Regelungen klar umschreiben. Im Kapitel "Geltungsbereich" heisst es: