97. Die von der angeschuldigten Person vertretene Auffassung steht zudem im Widerspruch zu anderen Bestimmungen des Ethik-Statuts. So sieht Art. 8.1 Abs. 1 beispielsweise eine zehnjährige Verjährungsfrist für Verstösse gegen das Ethik-Statut vor und bestimmt ausdrücklich, dass der Eingang einer Meldung bei der SSI die Verjährung unterbricht. Wäre es möglich, durch den Austritt aus einer Sportorganisation nachträglich jeglicher