Obwohl die Auslegung mit dem Wortlaut beginnt, muss die tatsächliche Tragweite einer Gesetzesbestimmung unter Berücksichtigung weiterer Auslegungselemente ermittelt werden. Dazu gehören insbesondere die Entstehungsgeschichte der Norm (historische Auslegung) und ihr verfolgter Zweck, insbesondere das geschützte Interesse (teleologische Auslegung). Ebenso entscheidend ist die Bedeutung der Norm im Zusammenhang mit anderen Bestimmungen (systematische Auslegung).