Darüber hinaus habe sich die angeschuldigte Person durch ihre Mitwirkung am Untersuchungsverfahren vor der SSI darauf eingelassen, dass das Schweizer Sportgericht die Angelegenheit anschliessend rechtlich beurteile. Schliesslich bestehe im Ethik-Statut eine Regelungslücke für vorzeitige Vereinsaustritte, die das Schweizer Sportgericht zu schliessen habe. 2. Würdigung