_ erklärt, sodass sie gemäss Vereinsstatuten spätestens ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr Vereinsmitglied gewesen sei. Folglich sei das Schweizer Sportgericht nicht zuständig, da sie zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung vor der DK und dem Schweizer Sportgericht nicht mehr dem Ethik- Statut unterstanden habe.