89. Vorliegend geht es um einen möglichen Verstoss am 21. September 2022 gegen das Ethik- Statut, das am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Somit betrifft der Fall die Beurteilung und Sanktionierung eines potenziellen Ethikverstosses im Sinne von Art. 1.2 Abs. 10 und Art. 10 Abs. 2 der Statuten von Swiss Olympic (Version mit Inkrafttreten am 1. Juli 2024). Im vorliegenden Fall vertreten die Parteien unterschiedliche Auffassungen zum zeitlichen Anwendungsbereich des Ethik-Statuts. B. Zeitlicher Anwendungsbereich des Ethik-Statuts 1. Positionen der Parteien