82. Per E-Mail vom 24. Januar 2025 teilte der Rechtsbeistand der angeschuldigten Person mit, dass die angeschuldigte Person bis zum 5. Juli 2021 Präsident des Fussballclubs Y._____ gewesen sei und in dieser Funktion an einem Kurs des Fussballverbands teilgenommen habe. Sie sei per diesem Datum aus dem Verein ausgetreten und bis zum verfahrensauslösenden Vorfall am 21. September 2022 nicht wieder eingetreten. Seit dem 5. Juli 2021 sei die angeschuldigte Person nicht mehr Mitglied der Y._____ und spätestens seit dem 1. Januar 2023 auch nicht mehr Mitglied der LVX._____. Seither habe sie keiner Sportorganisation mehr angehört.