11 81. In derselben Verfahrensverfügung wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Entscheid nach Massgabe des Reglements betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf der Webseite des Schweizer Sportgerichts publiziert werde.